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Pflegestufen im Überblick

Unterschiedliche Menschen brauchen unterschiedlich viel Hilfe. Das reicht von einmal wöchentlich baden bis zu sechsmal tägliche Intimpflege nach Ausscheidung. Entsprechend gibt es drei verschiedene Pflegestufen.

Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit

Die "erhebliche Pflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen. Beispiel: Eine Dame lebt im eigenen Haushalt. Sie benötigt Hilfe beim Waschen von Intimbereich und Unterkörper. Außerdem kann sie Hosen und Strümpfe nicht allein anziehen. Das Ausziehen klappt abends mühsam aber ohne Hilfe. Einmal wöchentlich wird Hilfe beim Baden benötigt. Drei Mal in der Woche kommt die Tochter, bringt vorgekochtes Essen, kauft ein und macht weitere Hausarbeiten. Hier sind meist die Voraussetzungen für die Stufe I erfüllt.

Bei Pflegestufe I werden ab dem 1.1.2010 225 Euro ( 235 Euro ab 2012 )Pflegegeld bzw. 440 Euro ( 450 Euro ab 2012 )als Sachleistung ausgezahlt.

Wichtig: Die meisten stationären Pflegeeinrichtungen dürfen nur Menschen aufnehmen, denen im Gutachten des MDK bescheinigt wurde, dass eine vollstationäre Pflege erforderlich ist. Diese "Heimbedürftigkeitsbescheinigung" kann auch ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Stufe I nicht erfüllt sind. Das wird in der Öffentlichkeit häufig als "Pflegestufe 0" bezeichnet. Ob die Voraussetzungen für eine Pflegestufe und damit für Leistungen aus der Pflegekasse gegeben sind, wird individuell durch den MDK begutachtet. "Keine Pflegestufe" ist nicht gleichzusetzen mit "kein Hilfebedarf". Es bedeutet nur, dass der Hilfebedarf geringer ist als regelmäßig und auf Dauer 90 min täglich (Pflegestufe 0). Die Sozialämter können auch pflegerische Hilfen übernehmen, wenn keine Pflegestufe anerkannt wurde. Dann findet vorher allerdings eine Prüfung der Vermögensverhältnisse statt.

Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit

Die "Schwerpflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein. Es muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein.

Beispiel: Ein Herr lebt im Haushalt mit seiner Ehefrau. Er benötigt Anleitung beim Waschen von Gesicht, Händen und Intimbereich. Teilweise und bei Bedarf vollständige Übernahme beim Waschen des übrigen Körpers, bei Zahnpflege, Kämmen und Ankleiden. Morgens übernimmt das ein Pflegedienst. Das Essen von mundgerecht vorbereiteten Mahlzeiten klappt ohne Hilfe. Getränke müssen eingeschenkt und zum Trinken muss immer wieder aufgefordert werden. Abends übernimmt die Ehefrau teilweise Umziehen und Intimpflege. Es ist umfangreiche Hilfe beim Duschen und Haare waschen nötig. Die hauswirtschaftliche Versorgung ist durch die Ehefrau gewährleistet.

Hier sind meist die Voraussetzungen der Pflegestufe II erfüllt.

Bei Pflegestufe II werden ab dem 1.1.2010 430 Euro Pflegegeld ( ab 2012 mtl. 440 Euro ) bzw. 1040 Euro als Sachleistung ( ab 2012 mtl. 1100 Euro )ausgezahlt.

Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit

Die "Schwerstpflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens fünf Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen und der konkrete Hilfebedarf jederzeit, auch nachts, gegeben ist (rund um die Uhr). Die schlichte Verlagerung von Pflegemaßnahmen in die Nachtstunden (22 Uhr - 6 Uhr) reicht hier nicht aus.

Beispiel: Eine Dame lebt im Haushalt der Tochter. Sie benötigt Anleitung beim Waschen von Gesicht, Händen und Intimbereich. Teilweise und bei Bedarf vollständige Übernahme beim Waschen des übrigen Körpers, bei Zahnpflege, Kämmen und Ankleiden. Beim Essen geht die Anleitung oft in die Übernahme über. Mehrmals täglich muss die Dame zur Toilette geführt werden, regelmäßig ein bis zweimal in der Nacht, da auch nachts der Wirkung des Inkontinenzmaterials nicht getraut wird. Anschließend ist Intimpflege erforderlich. Bei allen Gängen in der Wohnung muss die Dame begleitet werden. Das Gehen am Rollator ist mühsam und zeitintensiv.

Hier sind meist die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt.

Härtefallregelung:

Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt, übersteigt die geleistete Pflege diese Bedingungen aber noch deutlich, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. Als Merkmale für einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand gelten, wenn auch nachts regelmäßig zwei Pflegepersonen gleichzeitig benötigt werden (z.B. zur Lagerung eines übergewichtigen Menschen) oder wenn die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (Grundpflege) täglich durchschnittlich sieben Stunden erfordert, wobei mindestens zwei Stunden auf die Nacht entfallen müssen.

Bei Pflegestufe III werden ab dem 1.1.2010 685 Euro Pflegegeld ( ab 2012 mtl. 700 Euro ) bzw. 1510 Euro (in Härtefällen 1.918 Euro) ( ab 2012 mtl. 1918 Euro ) als Sachleistung ausgezahlt.

Situation in der Pflege

Demografische Entwicklung

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